Datenschutzorganisation
Auftragsverarbeitung
Wann Art. 28 DSGVO bei eingesetzten Dienstleistern relevant ist.
1. Rolle von GLAM.INK & FACE
Bei Behandlungen, Terminverwaltung, Kundenkommunikation und Schulungsbuchungen verarbeitet GLAM.INK & FACE personenbezogene Daten grundsätzlich in eigener Verantwortlichkeit. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit Kundinnen oder Kunden ist dafür regelmäßig nicht erforderlich.
2. Eigene Dienstleister
Soweit externe Dienstleister – etwa Hosting-, IT-, Buchungs-, Kommunikations- oder Verwaltungsanbieter – personenbezogene Daten ausschließlich weisungsgebunden für GLAM.INK & FACE verarbeiten, wird geprüft, ob ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist. Die konkreten Vertragsunterlagen werden mit dem jeweiligen Dienstleister abgeschlossen und nicht durch diese öffentliche Informationsseite ersetzt.
3. Aktueller Website-Stand
Die Website wird über Netlify bereitgestellt. Das Wunschlook-Formular sendet keine Daten an einen eigenen Formularanbieter, sondern öffnet auf Nutzeraktion eine vorbereitete WhatsApp-Nachricht. Tracking- oder Marketingdienste sind im aktuell geprüften Code nicht integriert.
4. Änderungen
Werden künftig Online-Buchung, CRM, Newsletter, Cloud-Speicher, KI-Automation, Formularanbieter oder weitere Dienstleister eingesetzt, muss die datenschutzrechtliche Rollenverteilung jeweils vor Einsatz geprüft und dokumentiert werden.